Präventionsschulung (Bundeskinderschutzgesetz)

Als CVJM / Kirchengemeinde sind wir nach dem Bundeskinderschutzgesetz verpflichtet, alle Mitarbeitenden in der Kinder– und Jugendarbeit neben dem Nachweis des polizeilichen Führungszeugnisses auch zu schulen.

Diese Präventionsschulung bieten wir am 3. Juni 2016 um 19.00 – 21.30 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Sulz an.

Durchgeführt wird sie von Herrn Burger vom Ev. Jugendwerk.

Es muss mindesten ein Mitarbeiter aus jeder Gruppe teilnehmen und dann als Multiplikator die anderen Mitarbeitenden der Gruppe informieren.

Bitte klärt in der Sparte bzw. in den Gruppen ab, wer teilnimmt.

Für die Jungscharlager gilt: Alle hauptverantwortlich Mitarbeitenden sollten dabei sein und anschließend die anderen schulen. Außerdem sollte aus Gültlingen und Nagold–Hochdorf je ein Mitarbeiter dabei sein (es sei den, die Schulung wurde vor Ort schon gemacht).

Wir werden als Nachweis eine Teilnahmeliste führen. Ebenso müssen nach der Multiplikatorenschulung in den Gruppen bzw. für die Lager auch diese Mitarbeiter unterschreiben, dass sie geschult wurden.

Es wird sicherlich ein interessanter Abend der neben einem Vortrag auch einen praktischen Teil enthält.

Wir bitten um Anmeldung bis zum 02. Mai 2016.

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