Da uns zu dem Begriff „Entwidmung“ einige Rückfragen erreicht haben, möchten wir hier eine Erläuterung und biblische Einordnung geben:
Bei öffentlichen Gebäuden gibt es nach der Herstellung meist eine „Einweihungsfeier“. Bei diesem Akt wird der Öffentlichkeit die Aufgabe und der Nutzen dieses Gebäude gezeigt und in einem Festakt dann seiner Bestimmung übergeben.
Gebäude, die für geistliche Aufgaben (z.B. Kirchen, Gemeindehäuser) erstellt werden, werden dagegen „geweiht“.
Das heißt, sie werden ganz bewusst Gott zur Verfügung gestellt (siehe Tempelweihe, 1. Könige 8 – dies gilt auch für Menschen und deren geistliche Aufgaben: Vergl. 2. Mose 29, 3. Mose 8, 1-10).
Abgeleitet wird dieses „weihen“ oder „heiligen“ von den Anordnungen Gottes im AT, wo es z.B. heißt, dass sogar die Gebrauchsgefäße (z.B. liturgische Gefäße, bei uns der Abendmahlskelch usw.) für den Tempel geheiligt / geweiht werden sollen. Damit stehen sie alleine Gott bzw. gottesdienstlichen Handlungen zur Verfügung.
Dem gegenüber werden dann Gebäude, die nicht nicht mehr für den religiösen Gebrauch genutzt werden, in einer feierlichen Handlung „entwidmet“, das heißt sie werden bewusst wieder zurückgeführt in den profanen / nicht religiösen Bereich und Gebrauch.
Nachdem einst das GSH eingeweiht / geweiht wurde, damit Gottes Wort, Sein Name, Seine Ehre an diesem Ort laut und bekannt werden sollte, ist es jetzt, so finde ich, auch gut und recht, wenn wir vor dem Abbruch ganz bewusst in einer feilerlichen Handlung das Kreuz hinaustragen, um es dann, so Gott will, im „Neuen Haus“ wieder als Zeichen und Symbol der Anwesenheit Gottes* und unseres Herrn und Heiland dann wieder anbringen.
*wohl wissend, dass es nicht das Holzkreuz, sonder unser lebendiger Herr ist der die Räume und auch unsere Herzen füllen und ausfüllen muss.
Ich hoffe, ich kann mit diesen kurzen Zeilen etwas Klarheit schaffen, welche Symbolik ein „weihen/heiligen“ oder auch eine Entwidmung hat.
– Rolf Röhm